Der Hamburger Westen ist für uns Nachbarschaft. Rissen grenzt an Wedel, Sülldorf, Iserbrook und Osdorf grenzen an Schenefeld, Eidelstedt an Halstenbek und Rellingen. Von Pinneberg aus beraten wir Eigentümer in den Elbvororten von Othmarschen bis Rissen, in Osdorf, Lurup und Bahrenfeld sowie in Eidelstedt, Schnelsen, Stellingen und Niendorf.
Die Häuser sind so unterschiedlich wie die Stadtteile, von der Villa an der Elbchaussee bis zum Reihenhaus aus den 1960er Jahren. Entsprechend unterschiedlich ist die richtige Reihenfolge bei der Sanierung.
Gebäudebestand in Hamburg-Altona
Villen und Landhäuser in den Elbvororten
In Blankenese, Nienstedten, Othmarschen und Groß Flottbek prägen Villen und Landhäuser das Bild, viele aus der Zeit zwischen 1880 und 1930, etwa in den Villenkolonien Neu-Othmarschen (ab 1883) und Hochkamp (ab 1896). Etliche Häuser stehen unter Denkmalschutz, in Groß Flottbek auch reetgedeckte Fachwerkhäuser im alten Dorfkern.
Eine Außendämmung kommt bei diesen Fassaden selten infrage. Ansatzpunkte sind Dach, oberste Geschossdecke, Fenster und Heizung, bei Baudenkmalen abgestimmt mit dem Denkmalschutzamt. Für Baudenkmale gibt es eine eigene Förderstufe, das Effizienzhaus Denkmal.
Siedlungshäuser der 1920er bis 1950er Jahre
In Iserbrook entstanden ab 1924 Siedlungshäuser auf großen Gartengrundstücken, ab 1936 die Doppelhaussiedlung am Wisserweg. In Lurup wurden 1932 die ersten Doppelhäuser bezogen, in Stellingen begann 1921 die Gartenstadt Langenfelde, und in Rissen steht die Siedlung Mechelnbusch aus den späten 1940er Jahren unter Denkmalschutz.
Diese Häuser sind klein, wurden mit einfachen Mitteln gebaut und sind häufig mehrfach angebaut. Typisch sind ungedämmte Dächer und Kellerdecken, dünne Außenwände und Anbauten mit eigenem Wandaufbau. Ein Sanierungsfahrplan bringt die Schritte hier in eine sinnvolle Reihenfolge.
Einfamilien- und Reihenhäuser der 1950er bis 1970er Jahre
Prägend für Osdorf, Eidelstedt, Niendorf und Sülldorf sind Einfamilien- und Reihenhäuser der Nachkriegsjahrzehnte. In Eidelstedt sind sie oft gelb verklinkert, in Osdorf gibt es Reihenhaussiedlungen der 1960er Jahre, in Sülldorf zweigeschossige SAGA-Reihenhäuser aus Betonfertigteilen der 1950er Jahre.
Hat das Haus zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht, ist eine Einblasdämmung oft der günstigste erste Schritt. Danach folgen Dach, Fenster und Heizung nach Plan, und oft passt dann auch eine Wärmepumpe.
Neubaugebiete der 1990er Jahre
In Schnelsen entstanden in den 1990er Jahren die Neubaugebiete Burgwedel und Süntelstraße. Die Gebäudehülle ist hier vergleichsweise gut, fällig ist meist die Heizung, die häufig noch aus der Bauzeit stammt.
Förderung in Hamburg-Altona
In Hamburg kommen zur Bundesförderung eigene Zuschüsse der IFB Hamburg dazu. Beide lassen sich grundsätzlich kombinieren. Liegt die Summe über der zulässigen Förderquote, kürzt die IFB ihren Anteil.
IFB-Zuschuss für Dämmung und Fenster
Ist die Baugenehmigung des Hauses älter als 20 Jahre, zahlt die IFB im Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ einen festen Betrag je Quadratmeter. Für ein Steildach sind es 44,80 €/m², für die Außendämmung der Außenwand 43,40 €/m², für die Kerndämmung zweischaliger Außenwände 6,40 €/m², für die oberste Geschossdecke 26,10 €/m² und für Wärmeschutzfenster 168 €/m².
Werden bei einem Haus mit bis zu drei Wohnungen drei Bauteilgruppen vollständig erneuert, gibt es 20 % Modernisierungsbonus, ab vier Bauteilgruppen 30 %. Voraussetzung ist ein Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste.
Hamburger Heizungsförderung
Für eine Wärmepumpe gibt die IFB 20 % der Kosten, höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus. Das gilt aber nur, wenn bei der KfW kein Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus fließt. Über die KfW (Programm 458) sind bis zu 70 % Zuschuss möglich. Welcher Weg mehr bringt, rechnen wir vorab durch.
Bundesförderung von BAFA und KfW
Das BAFA bezuschusst Dämmung und Fenster mit 15 %. Mit Sanierungsfahrplan (iSFP) sind es 20 % für den Teil der Investition, der über 30.000 € liegt. Sanierungsfahrplan und Baubegleitung bezuschusst der Bund mit je 50 %.
Bei der IFB gilt schon der unterschriebene Auftrag als Beginn des Vorhabens. Der Antrag muss deshalb gestellt sein, bevor der Auftrag unterschrieben wird.
Unsere Leistungen in Hamburg-Altona
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Villen in den Elbvororten ebenso wie für Siedlungs- und Reihenhäuser in Lurup, Osdorf und Eidelstedt
- Energieausweis erstellen lassen als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Verkauf und Vermietung im Hamburger Westen
- Baubegleitung & Fördermittel (KfW/BAFA), abgestimmt auf die Zuschüsse der IFB Hamburg
- Heizungstausch & Wärmepumpen-Beratung mit Vergleich von Hamburger Heizungsförderung und KfW-Zuschuss
Ein typisches Beispiel ist ein Siedlungshaus aus den 1930er Jahren in Iserbrook oder Lurup, das über die Jahre mehrfach angebaut wurde. Weil Altbau und Anbauten unterschiedliche Wandaufbauten haben, planen wir die Dämmung Bauteil für Bauteil. Ob die Adresse in einem Gebiet für Wärmenetze liegt, prüfen wir im Wärmeplan des Senats vom Juni 2026, der rund 78 % der Hamburger Gebäude dezentral versorgt sieht.
Häufige Fragen zur Energieberatung in Hamburg-Altona
Muss ich in Hamburg beim Heizungstausch erneuerbare Energien einsetzen?
Ja, wenn das Haus vor 2009 gebaut wurde. Nach § 17 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes müssen nach dem Tausch mindestens 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien kommen, der Nachweis ist innerhalb von 18 Monaten fällig. Eine Wärmepumpe erfüllt das.
Mein Haus in Eidelstedt ist gelb verklinkert. Wie dämme ich die Fassade?
Hat die Wand eine durchgehende Luftschicht zwischen Klinker und Hintermauerwerk, ist eine Kerndämmung oft der günstigste erste Schritt. Der Klinker bleibt, die Dämmung wird eingeblasen. Die IFB fördert das mit 6,40 €/m², dazu kommt die BAFA-Förderung. Ob die Luftschicht geeignet ist, prüft das Fachunternehmen vorher mit einer kleinen Bohrung.
Muss ich in Hamburg bei der Dachsanierung eine PV-Anlage bauen?
Ja, wenn die Dachhaut zu mehr als der Hälfte erneuert wird und das Dach mindestens 50 m² groß ist. Dann müssen seit 2024 mindestens 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegt werden. Reparaturen lösen die Pflicht nicht aus, Ausnahmen gibt es z.B., wenn sich die Anlage in 20 Jahren nicht rechnet.
Ich verkaufe mein Haus in Osdorf. Muss ich vorher sanieren?
Nein. Der Verkauf löst für Sie keine Sanierungspflicht aus. Sie brauchen aber einen gültigen Energieausweis, dessen Kennwerte schon in die Anzeige gehören. Wer nach dem Kauf in Hamburg das Dach erneuert oder die Heizung tauscht, muss die PV-Pflicht und bei Häusern von vor 2009 einen Anteil von 15 % erneuerbarer Wärme beachten.
Ich kaufe ein Haus in Niendorf. Muss ich danach sanieren?
Teilweise. Ist die oberste Geschossdecke ungedämmt, müssen Sie sie in der Regel innerhalb von zwei Jahren dämmen lassen, ebenso offen liegende Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen. Was für Ihr Haus gilt, prüfen wir am besten schon vor dem Kauf.
Wir beraten auch in Wedel, Rellingen und Pinneberg.
Stand der Förderangaben: Oktober 2026 (Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 21.07.2026, KfW-Merkblatt 458 mit Stand 09/2026, IFB-Richtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand vom 01.08.2026, Hamburger Heizungsförderung Erneuerbare Wärme vom 01.02.2025). Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen ändern sich häufig, maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ihren Förderanspruch prüfen wir im Erstgespräch.
